Nächste Termine
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23. November
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30. NovemberSVW Winterzauber Kinder & Jugend Weihnachtsfeier
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29. DezemberSVW AH Kuttelfest
Liebe Sportbegeisterte,
im Jahr 2020 wurde der SV Westerheim 90 Jahre alt und hätte dies mit einem mehrtägigen Fest auf dem Sportgelände gebührend gefeiert, doch dann kam Corona und machte dies unmöglich. Schnell wurde entschieden, das Fest auf das Jahr 2021 zu verlegen, um dann hoffentlich gemeinsam dieses Ereignis erleben zu können. Die aktuellen Entwicklungen lassen erneut große Zweifel an der Realisierung und Umsetzung im Mai 2021 aufkommen, sodass die Vorstandschaft des SV Westerheim entschieden hat, das Jubiläumsfest abzusagen.
Als Sportler lassen wir uns von einer Niederlage nicht unterkriegen, sondern sind bereits in der Vorbereitung auf eine Alternative!
Ein mehrtägiges Fest wird es nicht geben, stattdessen werden über das ganze Jahr verteilte Sportveranstaltungen in den einzelnen Disziplinen von Abteilungen stattfinden.
Unser Schlachtfest wird dieses Jahr mit einem ökumenischen Gottesdienst geplant. Zu Gast wird Manuel Bühler sein ein ehemaliger Fußballer vom VFB Stuttgart bzw. München 1860. Er war Profi und musste nach einer schweren Verletzung seine Karriere als Fußballer aufgeben. Er engagiert sich bei „Sportler ruft Sportler“ und spricht über seinen Glauben und seine Erfahrungen mit Gott.
Weitere Events werden wir im Laufe des Jahres bekanntgeben können.
Zusätzlich arbeiten wir derzeit an einer hochwertigen Alternative zur sonst üblichen Festschrift, in der wir die 90 Jahre unseres Vereins Revue passieren lassen.
Wir freuen uns auf ein sportliches Jahr 2021.
Mit sportlichen Grüßen
Eure SVW Vorstandschaft
Zum 01.02.2021 werden die fälligen SVW-Mitgliederbeiträge eingezogen.
Sollten sich Änderungen beim einzelnen Mitglied ergeben haben, bitten wir dringend, dies dem Verein umgehend – schriftlich oder per e-mail (
Insbesondere bei folgenden Fällen:
- Alle Schüler/Auszubildenden und Studenten müssen ab der Volljährigkeit (18. Lebensjahr) einen Schüler- oder Studentenausweis (Kopie) vorlegen.
- Sollte ein Familienmitglied im laufenden Jahr die Volljährigkeit erreichen und damit aus der Familienmitgliedschaft fallen, wird der fällige Betrag weiterhin vom bisher angegebenen Konto abgebucht. Für eine Änderung der Bankverbindung muss ein neues Lastschriftmandat eingereicht werden.
- Adressänderungen müssen unbedingt mitgeteilt werden.
- Neu hinzugekommene Familienmitglieder sollten angemeldet werden.
Bitte beachten sie, dass Änderungen die nach dem 24.01.2021 geschickt wurden nicht berücksichtigt werden können.
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