Zum 01.02.2023 werden die fälligen SVW-Mitgliederbeiträge eingezogen.
Sollten sich Änderungen beim einzelnen Mitglied ergeben haben, bitten wir dringend, dies dem Verein umgehend – schriftlich oder per e-mail (
Insbesondere bei folgenden Fällen:
- Alle Schüler/Auszubildenden und Studenten müssen ab der Volljährigkeit (18. Lebensjahr) einen Schüler- oder Studentenausweis (Kopie) vorlegen.
- Sollte ein Familienmitglied im laufenden Jahr die Volljährigkeit erreichen und damit aus der Familienmitgliedschaft fallen, wird der fällige Betrag weiterhin vom bisher angegebenen Konto abgebucht. Für eine Änderung der Bankverbindung muss ein neues Lastschriftmandat eingereicht werden.
- Adressänderungen müssen unbedingt mitgeteilt werden.
- Neu hinzugekommene Familienmitglieder sollten angemeldet werden.
Bitte beachten sie, dass Änderungen die nach dem 24.01.2023 geschickt wurden nicht berücksichtigt werden können.