Zum 01.02.2018 werden die fälligen SVW-Mitgliederbeiträge eingezogen.
Sollten sich Änderungen beim einzelnen Mitglied ergeben haben, bitten wir dringend, dies dem Verein umgehend – schriftlich oder per e-mail (
Insbesondere bei folgenden Fällen:
- Alle Schüler/Auszubildenden und Studenten, die älter als 18 Jahre alt sind, müssen einen Schüler- oder Studentenausweis (Kopie) vorlegen.
- Die Bankverbindung derjenigen Person, die das Erwachsenenalter erreicht hat, bisher jedoch noch als Familienmitglied gemeldet war, muss mitgeteilt werden. Ansonsten wird der fällige Betrag vom Elternteil abgebucht.
- Adressänderungen müssen unbedingt mitgeteilt werden.
- Neu hinzugekommene Familienmitglieder sollten angemeldet werden.
Bitte beachten sie, dass Änderungen die nach dem 24.01.2018 geschickt wurden nicht berücksichtigt werden können.